EU-Konformitätserklärung

Hier erhalten Sie Informationen zu unseren Verpackungen, die wir Ihnen gemäß EU Verordnung 2025/40 (PPWR) als Zulieferer zur Verfügung stellen. Diese Informationen dienen für Sie als Grundlage Ihrer eigenen ggf. zu erstellenden Konformitätsbewertung.

Diese Konformitätserklärung gilt für bedruckte und konfektionierte Verpackungen aus Papier und Karton gemäß Artikel 15 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)

Sammelerklärung für Verpackungen gleicher Materialzusammensetzung und Herstellungsweise

1. Erzeuger

SalesGuide24 Marketing GmbH

Buchenstraße 12, 01097 Dresden, Deutschland

Handelsname: TinyBoxes  
Internet: www.tinyboxes.com
Kontakt: [email protected]

Handelsregister: Amtsgericht Dresden, HRB 29693
Rolle: Erzeuger i. S. d. Art. 3 Nr. 13 PPWR

2. Gegenstand der Erklärung

Diese Erklärung gilt für alle von uns hergestellten und individuell bedruckten Standard-Verpackungen. Alle Standard-Verpackungen stimmen in den für die geprüften Anforderungen maßgeblichen Eigenschaften überein: Materialart, Druckverfahren, Druckfarbensystem und ggf. Klebstoff.

Verpackungsart: Faltschachteln / Geschenkverpackungen /Banderolen aus Karton, unkaschiert, ohne Metallbestandteile

Verpackungskategorie: Verkaufsverpackung / Umverpackung (nicht für unverpackte Lebensmittel geeignet)

Herstellungsverfahren: Digitaldruck, Stanzung, Klebung

Nicht erfasst von dieser Erklärung sind Verpackungen, die nach Kundenwunsch mit abweichenden Materialeigenschaften hergestellt weren. Für diese müssen gesonderte Erklärungen erstellt werden. Bitte kontaktieren Sie dafür unseren Kundenservice:
•    cellophanierte bzw. folienkaschierte Verpackungen (Materialverbund)
•    Verpackungen mit Magnetverschluss oder anderen Metallkomponenten
•    Verpackungen mit Heißfolienprägung oder metallisierten Effektfarben

3. Erklärung

Der unter Nummer 1 genannte Erzeuger erklärt in alleiniger Verantwortung, dass die unter Nummer 2 bezeichneten Verpackungen den einschlägigen Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 entsprechen, soweit diese zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Erklärung anwendbar sind.

4. Angewandte Rechtsvorschriften und Spezifikationen

•      Artikel 5 und Anhang V der Verordnung (EU) 2025/40 – Beschränkung von Stoffen; Summengrenzwert für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom von 100 mg/kg

•      Anhang V Teil B der Verordnung (EU) 2025/40 – Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelkontaktverpackungen

•      Artikel 15 Absätze 5 und 6 der Verordnung (EU) 2025/40 – Identifikations- und Erzeugerangaben auf der Verpackung

5. Konformitätsbewertungsverfahren

Interne Fertigungskontrolle nach Anhang VII, Modul A der Verordnung (EU) 2025/40. Eine notifizierte Stelle war nicht beteiligt.

6. Nachweisgrundlage

Die Konformität nach Nummer 4 beruht auf den folgenden Lieferantenerklärungen:

Bestandteil

Lieferant

Lieferantenerklärung Konformität

Karton / Papier

Favini Papers, Holmen Papers, Koehler Papers, Canon Papers

vorhanden

Digitaldruck

Canon Deutschland

vorhanden

Klebstoffe

Labelident GmbH, 3M, R&M

vorhanden

7. Ergänzende Angaben

Registrierung im Verpackungsregister LUCID (§ 6 VerpackDG): DE3920081565129

Systembeteiligung (§ 7 VerpackDG) über: Interzero Recycling Alliance GmbH

Hinweis: Diese Angaben betreffen die erweiterte Herstellerverantwortung und sind nicht Bestandteil der Konformitätserklärung nach Anhang VIII. Sie werden aus Servicegründen mitgeteilt.

8. Unterzeichnung

Ausgestellt für und im Namen von: SalesGuide24 Marketing GmbH

Ort, Datum: Dresden, 10.08.2026

Torsten Schmöller, Geschäftsführung